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28.06.2021 Düsseldorf vergibt Grundstück für Wohnen sowie Nahversorger

Die Landeshauptstadt bietet die Vergabe eines Grundstücks an der Hammer Dorfstraße im Erbbaurecht an. Das Ausschreibungsverfahren ist gestartet. Das Erbbaurechtsgrundstück befindet sich im südlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk 3 in der Gemarkung Hamm.

Der Stadtteil grenzt trotz der vergleichsweise ländlichen Lage direkt an den Düsseldorfer Medienhafen sowie an die Stadtteile Unterbilk und Bilk. Die Düsseldorfer Altstadt ist mit dem Fahrrad oder dem Auto kaum zehn Minuten entfernt. Die direkte Verkehrsanbindung an den Rheinufertunnel ermöglicht eine Anfahrtszeit von rund 15 bis 20 Minuten zum Düsseldorfer Flughafen. Die Heinrich-Heine-Universität ist mit dem Auto in etwa zehn Minuten zu erreichen. An den ÖPNV ist Hamm über die Straßenbahnlinien 706 und 709, einen S-Bahn-Haltepunkt (Linien S8, S11 und S28) und die Buslinie 723 angebunden.

Da es im Stadtteil Hamm derzeit keine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben gibt, soll auf der rund 4.035 Quadratmeter großen Fläche ein Lebensmitteleinzelhandelbetrieb zur Nahversorgung mit maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen. Außerdem sollen ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden.

Die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene Nutzungskonzept realisiert werden. Das Verfahren richtet sich an Personen, die Interesse an der Realisierung von Nahversorgung und öffentlich geförderten Wohnungen haben.

Der anzubietende Erbbauzins sowie das einzureichende Ideenkonzept unterliegen dabei dem Wettbewerb.






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