News RSS-Feed

21.05.2021 Mehreinnahmen aus Share Deals an Immobilienkäufer weitergeben

Rund eine Milliarde Euro jährlich entgehen dem deutschen Staat durch „Share Deals“. Diese Praxis, mit der Groß-Investoren die Grunderwerbsteuer umgehen können, wird ab 1. Juli gesetzlich eingeschränkt. Haus & Grund Hessen fordert, die erwarteten Steuermehreinnahmen über eine Senkung der Grunderwerbsteuer an Immobilienkäufer in Hessen weiterzugeben, und erinnert die Landesregierung an ihren Koalitionsvertrag.

„Wenn es die Landesregierung mit der Begrenzung von Bau- und Wohnkosten ernst meint, muss sie bei der Grunderwerbsteuer anfangen“, sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen. Er erwartet sehr bald eine Einschätzung, wie hoch die hessischen Steuermehreinnahmen durch die beschlossene Einschränkung der Share Deals sein werden. „Diese müssen jetzt 1:1 für eine Senkung der Grunderwerbsteuer verwendet werden“, fordert Streim die Entlastung privater Erwerber und zitiert aus den Koalitionsvereinbarungen der schwarz-grünen Landesregierung: „Ergibt sich aus den geplanten gesetzlichen Änderungen bei der Bekämpfung von Share Deals (zur Vermeidung von Grunderwerbsteuerzahlungen) eine gesicherte Mehreinnahme, entsteht finanzieller Spielraum, beispielsweise zur Senkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer“, heißt es darin.

Steueraufkommen in Hessen seit 2012 verdreifacht

„Aktuell gehört das Land selbst zu den Preistreibern bei Bauen und Wohnen“, so Streim weiter. Betrug 2013 der hessische Grunderwerbsteuersatz noch 3,5 Prozent, sei er dann in schneller Folge auf fünf und anschließend sechs Prozent erhöht worden. Hinzu komme das Besteller-Prinzip, nach dem Verkäufer die Maklercourtage tragen müssen, die dann häufig auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird, so die Erfahrung von Haus & Grund Hessen. Ein höherer Gesamtpreis bedeutet für den Käufer auch eine höhere Grunderwerbsteuer – und für das Land höhere Einnahmen.

Dadurch und durch vermehrte Immobilienverkäufe hat sich das Grunderwerbsteueraufkommen in Hessen seit 2012 verdreifacht – von 563 Millionen Euro auf mehr als 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2020, bezieht Streim sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. „Schon diese exorbitanten Mehreinnahmen alleine sollten eine Senkung des Steuersatzes möglich machen“, schließt er.





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!