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28.04.2021 Mehr Transparenz: Neue Vorgaben für Energieausweise ab Mai 2021

Der Countdown läuft: Ab 1. Mai 2021 treten die geänderten Regelungen für Energieausweise in Kraft. Die Anpassungen betreffen die Ausstellung neuer Dokumente und alle bestehenden Ausweise, wenn sie nach einer Laufzeit von zehn Jahren abgelaufen sind. Während für Verkäufer, Vermieter oder Verpächter der Energieausweis bereits als Pflichtdokument galt, sind auch Makler ab Mai 2021 verpflichtet, Interessenten und Käufern einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Was sich genau ändert, erklären die Experten von VON POLL IMMOBILIEN.

„Die Regelung, dass ein Energieausweis nur vom Eigentümer bereitzuhalten ist, wird mit der neuen Verordnung angepasst“, sagt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: „Bisher war die Nennung der Pflichtangaben in Immobilieninseraten für Makler ausreichend. Prinzipiell gehörte die Vorlage eines Energieausweises schon immer zum guten Makler-Ton, den wir bei VON POLL IMMOBILIEN stets pflegen. Jetzt ist er für die gesamte Branche verpflichtend. Die Beantragung obliegt jedoch weiterhin dem Eigentümer.“

Neue Angaben: Emissionswerte werden aufgenommen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt mit den neuen Regularien besonderen Wert auf die Transparenz der CO2-Emissionen. Energiebedarf und -verbrauch galten bisher als optionale Angabe, die keiner gesetzlichen Regelung unterlag. „Für Eigentümer bedeutet die zusätzliche Information, mehr Aufschluss über die Energiebilanz der Immobilie zu liefern“, erklärt Ritter von VON POLL IMMOBILIEN. „Im Zuge des Nachhaltigkeitsbestrebens und der Unterstützung des Klimaschutzes legen Verbrauchs- und Bedarfsausweise mit den geforderten Angaben die energetische Qualität einer Immobilie offen. In der Vergangenheit wiesen Bedarfsausweise nur den berechneten Energiebedarf aus, während Verbrauchsausweise Auskunft über die Heizenergie gaben. Diese Angaben werden nun kombiniert. Klimaanlagen sowie das Fälligkeitsdatum für die nächste Untersuchung ergänzen die neuen Pflichtangaben.“

Zeitersparnis: Fotos können im Bestfall Besichtigung ersetzen

Bislang war zur Überprüfung und Neuausstellung eines Energieausweises die Besichtigung der betreffenden Immobilie durch den Prüfer unerlässlich. Antragsteller können bei Vorlage aussagekräftiger Bilder jedoch Zeit sparen. Liefern die Fotos detaillierten Aufschluss über Zustand und Instandhaltung des Gebäudes oder der Wohnung, muss ein Aussteller zur Bewertung nicht zwangsläufig vor Ort sein. Die Immobilie in Szene zu setzen und wichtige Merkmale schon im Vorfeld fotografisch festzuhalten, kann somit viel Zeit ersparen.

Gesamtpaket schnüren: Energieausweis mit Beratung verbinden

Die Frage, welcher Energieausweis die richtige Option ist, stellt Eigentümer vor ein Rätsel. „Für Einfamilienhäuser ist ein Bedarfsausweis zu empfehlen, da sich die benötigte Energie nur auf eine Mieterschaft bezieht“, sagt der Immobilienexperte von VON POLL IMMOBILIEN. „Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude, in denen verschiedene Parteien ein unterschiedliches Heizverhalten aufweisen, werden durch den Verbrauchsausweis besser eingestuft.“

Um auf Nummer sicherzugehen, ist die Inanspruchnahme von Experten eine große Hilfe. Wer einen neuen Energieausweis benötigt oder einen zehn Jahre alten Ausweis erneuern muss, dem stehen die VON POLL IMMOBILIEN Geschäftsstellen bundesweit beratend zur Verfügung. Sie arbeiten mit professionellen Sachverständigen in ihrer Region zusammen und vermitteln den richtigen Ansprechpartner. Manche Anbieter offerieren zwar günstigere Preise, sorgen aber im schlimmsten Fall für viel Ärger durch falsche oder ungenaue Ausstellung der gesetzlich relevanten Dokumente.

Fazit

Immobilien transparenter präsentieren: Wer jetzt einen neuen Energieausweis benötigt oder einen zehn Jahre alten Ausweis erneuern muss, sollte das zudem mit einer bis zu 80 Prozent geförderten Energiefachberatung kombinieren, um einen genauen und individuellen Sanierungsfahrplan zu ermitteln. Zum einen sind Immobilienbesitzer dann auf der sicheren Seite und umgehen Bußgelder bei unzureichenden Energieausweisen, zum anderen können kosteneinsparende Maßnahmen für weniger Energieverbrauch zeitnah umgesetzt werden. Für Umwelt und Eigentümer auf lange Sicht eine positive Entwicklung.





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