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22.04.2021 TKG-Novelle: Kompromiss bei der Frage der Umlagefähigkeit der Kosten

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag, 22. April 2021, abschließend über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz). Dazu Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter:

„Die Koalitionäre haben sich auf einen Kompromiss bei der Frage der Umlagefähigkeit von Kosten für Gemeinschaftsantennenanlagen und Breitbandanschlüssen geeinigt. Dieser sieht vor, dass die Nutzungsentgelte für solche Anlagen noch bis zum 30. Juni 2024 auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können. Diese Regelung gilt aber nur für Altanlagen, die bis 1. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden. Bei betreiberunabhängigen Anlagen soll eine Umlage zukünftig möglich sein, das heißt der Mieter muss seinen Anbieter frei wählen können.

Der gefundene Kompromiss regelt einen bisher eindeutigen und klaren Sachverhalt sehr kompliziert und kaum umsetzbar für Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften. Weiterhin ist zu befürchten, dass die laufenden Kosten für die Mieter und Hausbewohner drastisch steigen, wenn Einzelverträge zum Normalfall werden und die Hausgemeinschaft nicht mehr abschließen kann.

Die generelle Aufgabe der allgemeinen Umlagefähigkeit ab dem 1.Juli 2024 halten wir für das falsche Signal, um den Netzausbau voranzutreiben.“







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