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21.04.2021 Eyemaxx schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung mit erfolgreich ab

Die Eyemaxx Real Estate AG hat die am 15. März 2021 bekannt gegebene Bezugsrechtskapitalerhöhung mit Überplatzierung erfolgreich abgeschlossen. Sämtliche 1.246.113 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien wurden zu einem Bezugspreis von 3,00 Euro je Aktie bei Aktionären und weiteren Investoren platziert. Das Grundkapital erhöht sich damit auf 7.476.568 Euro, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung in Höhe von brutto 3.738.339 Euro soll primär für den weiteren Ausbau des Bestandsportfolios der Gesellschaft genutzt werden. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird in den nächsten Tagen gerechnet. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 28. April 2021 erfolgen. Es wird erwartet, dass die Neuen Aktien am oder um den 30. April 2021 in die bestehende Notierung der börsennotierten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A0V9L94 / WKN A0V9L9) einbezogen werden.

Darüber hinaus ruft die Gesellschaft zur Mitwirkung bei der Anleihegläubigerversammlung am 29. April 2021 auf. Wie auch schon bei der ersten Abstimmung, bei der das notwendige Teilnahmequorum von 50 % nicht zustande kam, werden die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 aufgerufen, der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen.

Eyemaxx soll hierdurch unabhängiger von kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote werden. Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p. a. gezahlt werden. Wird die Eigenkapitalquote von 10 %, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten.






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