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16.04.2021 Mietendeckel: Allein die Erwägung war Gift für den hessischen Markt

„Experiment gescheitert – dieses Urteil war zu erwarten“, sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Land Berlin durfte ein solches Gesetz nicht erlassen, da die Kompetenz hier beim Bundesgesetzgeber liegt, haben die Verfassungsrichter entschieden.

„Die politischen Parteien und Institutionen, die seit über einem Jahr die Einführung eines Mietendeckels für Hessen fordern, rufen wir zur Abkehr ihrer populistischen Wohnungspolitik auf hin zu einer ausgewogenen und verlässlichen – zum Wohle der Vermieter und Mieter in Hessen“, so Streim. „Alleine diese Erwägung war Gift für den hessischen Wohnungsmarkt.“ Nun heiße es, zu wohnungspolitischen Instrumenten zurückzukehren, die wirklich funktionieren. Streim: „Wohnungsknappheit lässt sich in erster Linie durch Wohnungsbau bekämpfen.“








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