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16.04.2021 Akelius begrüßt Entscheidung zum Mietendeckel

Akelius begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel. „Wir haben immer betont, dass wir auf den Rechtsstaat in Deutschland vertrauen“, sagt Jordan Milewicz, Geschäftsführer von Akelius. „Wir glauben, dass der Mietendeckel ein falsches Instrument war und auch sein wird, denn er spaltet die Gesellschaft und verhindert den Neubau von Wohnraum. Da sind auf der einen Seite diejenigen, die eine Wohnung haben. Und da sind jene, die neu nach Berlin ziehen oder sich umorientieren und keine Wohnung finden“, so Milewicz. „Es ist gut, dass nun wieder rechtliche Klarheit herrscht“, so Milewicz.

„Unsere Mieter haben nichts zu befürchten. Kein Mieter muss wegen des Urteils des Verfassungsgerichtes ausziehen. Akelius wird keine Kündigungen aussprechen, wenn sich Mietrückstände wegen des Mietendeckels ergeben haben, die höher als zwei Nettokaltmieten sind“, sagt Milewicz. Ein Verzicht auf die Rückzahlung ist jedoch nicht möglich. Zur Begleichung des Differenzbetrages hatte Akelius seinen Mietern empfohlen, den gesparten Betrag zurückzulegen. „Wir suchen das Gespräch mit den Mietern, um je nach finanzieller Situation der Mieter eine Lösung zu finden“, so Milewicz. Es werden in Härtefällen individuelle Vereinbarungen getroffen.







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