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26.03.2021 IMMOFINANZ zückt größeren Geldschein für die S IMMO-Aktionäre

Die IMMOFINANZ AG hat am 14. März 2021 bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a ÜbG an die Aktionäre der S IMMO zu stellen. Als Angebotspreis pro Aktie der S IMMO AG ist EUR 18,04 auf einer cum-dividend Basis bekannt gegeben worden.

IMMOFINANZ gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG gestern beschlossen haben, den Angebotspreis auf EUR 22,25 zu erhöhen.

Der erhöhte Angebotspreis entspricht einer Prämie von 40,3% auf den sechsmonatigen VWAP (volumengewichteten durchschnittlichen S IMMO-Börsekurs der letzten sechs Monate) von EUR 15,86 vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht. Die Prämie auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 13. März 2021, vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht, von EUR 18,04 beträgt 23,3%.

Der Angebotspreis versteht sich cum-dividend. Das bedeutet, dass der Angebotspreis je S IMMO-Aktie um den Betrag einer allfälligen, zwischen dieser Bekanntmachung und der Abwicklung eines Angebots erklärten Dividende je S IMMO-Aktie reduziert wird, sofern die Abwicklung eines Angebots (Settlement) nach dem relevanten Dividendenstichtag stattfindet.

Das Angebot ist auf den Erwerb sämtlicher ausstehender S IMMO-Aktien gerichtet, die nicht von der Bieterin oder von S IMMO AG selbst (eigene Aktien) gehalten werden. IMMOFINANZ AG hält derzeit 19.499.437 Stück Aktien (rund 26,49%-Anteil am Grundkapital). S IMMO AG hält derzeit 2.676.872 Stück eigene Aktien (Stand 21.03.2021). Somit umfasst das Angebot den Erwerb von bis zu 51.432.587 Stück Aktien, entsprechend rund 69,87% des Grundkapitals der S IMMO AG.

Eine Vollzugsbedingung des Angebots ist, dass die Hauptversammlung der S IMMO AG eine Satzungsänderung zur Aufhebung von § 13 Abs (3) der Satzung (Höchststimmrecht) beschließt und die Satzungsänderung in das Firmenbuch eingetragen ist. IMMOFINANZ AG wird eine entsprechende Beschlussfassung für die Hauptversammlung der S IMMO AG am 30.04.2021 beantragen.

Das freiwillige Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung (§ 25a ÜbG) unterliegt der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktien aller S IMMO-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind. IMMOFINANZ AG behält sich insbesondere vor, Paralleltransaktionen zur Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an S IMMO AG vorzunehmen (Wandlung in ein Pflichtangebot). In diesem Fall wandelt sich das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot auf Kontrollerlangung ex lege in ein Pflichtangebot, womit insbesondere die gesetzliche Mindestannahmeschwelle für das Angebot entfällt.

Die Einzelheiten des Angebots auch zu den weiteren Vollzugsbedingungen werden in der Angebotsunterlage dargestellt.

Das Angebot wird aus den liquiden Mitteln des Konzerns sowie einem für das Angebot abgeschlossenen Fremdfinanzierungsrahmen im Ausmaß von EUR 500,0 Mio. finanziert.

Das Angebot und die Angebotsunterlage sollen nach Freigabe (Nichtuntersagung) durch die Übernahmekommission voraussichtlich am oder um den 15. April 2021 veröffentlicht werden und werden auf den Websites der Bieterin (www.immofinanz.com), der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) und der Zielgesellschaft (www.simmoag.at) abrufbar sein.






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