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10.03.2021 d.i.i. Gruppe stellt das Thema Nachhaltigkeit in den Fokus

Die d.i.i. Gruppe, ein führender Spezialist für Wohnimmobilien in Deutschland, begrüßt das Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10. März 2021. „Nachhaltigkeit in Wohnimmobilieninvestments wird zu einem immer wichtigeren Kriterium bei der Akzeptanz von neuen Produkten für Investoren. Die d.i.i. misst dieser Entwicklung schon seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung zu. Wir verwalten unsere Wohnanlagen CO2-neutral und für unsere Mieter haben wir eine Sozialcharta entwickelt, die weit über gesetzliche Standards hinausgeht“, sagt Frank Wojtalewicz, geschäftsführender Gesellschafter der d.i.i. Gruppe. „Darüber hinaus führen wir die energetische Sanierung sehr erfolgreich durch, so dass die Gebäude auf einen zeitgemäßen Standard sind und Mieter zugleich von sinkenden Betriebskosten profitieren“, ergänzt Wojtalewicz.

Transparenzstandards für nachhaltige Produkte

„Bislang verlangte der Gesetzgeber keine Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in der Produktgestaltung und im Investmentprozess. Das ändert sich nun. Investoren erhalten so mehr Sicherheit bei der Auswahl von nachhaltigen Produkten.“, erläutert Wojtalewicz. Durch die neue EU-Verordnung wird die Offenlegung von Informationen für Finanzmarktteilnehmer unter Berücksichtigung der ESG-Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zur Umsetzung in Strategien, Prozessen und Produkte verbindlich. Dadurch sollen Transparenzstandards für nachhaltige Produkte etabliert werden. Nur Produkte, welche die definierten Kriterien der Verordnung erfüllen, dürfen sich ab 2021 nachhaltiges Anlageprodukt nennen.






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