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04.05.2016 Kinderkrankenhaus Weißensee geht zurück an das Land Berlin

Bezugnehmend auf eine aktuelle Pressemeldung des Insolvenzverwalters der MWZ Bio-Resonanz GmbH (MWZ), André Houben, zur Zukunft des Kinderkrankenhauses in Weißensee, nimmt die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) Stellung:

Die BIM besteht auf die Rückgabe des Grundstücks des Kinderkrankenhauses Weißensee, um es einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Die MWZ ist nach dem Rücktritt des Liegenschaftsfonds von dem Kaufvertrag wegen anhaltender und schwerwiegender Verletzungen der von ihr übernommenen Vertragspflichten im Jahre 2013 mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.01.2015 (84 O 57/14) zur Herausgabe des Grundstückes verurteilt worden. Die MWZ hat gegen dieses Urteil eine aussichtslose Berufung eingelegt. Wegen der zwischenzeitlich angemeldeten Insolvenz ist dieses Verfahren unterbrochen. Die BIM wird das Verfahren wieder aufnehmen, wenn der Insolvenzverwalter sich weigert, das Grundstück herauszugeben.

Eine gemeinschaftliche Verwertung der Immobilie mit dem Insolvenzverwalter oder mit den übrigen Gläubigern schließt die BIM aus. Einen Rechtsanspruch auf das Grundstück hat die Masse der MWZ nicht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens können nicht aus der Masse gedeckt werden, sondern werden von Dritter Seite beigesteuert. Es ist nicht bekannt, wer diese Zahlungen geleistet, also das Insolvenzverfahren finanziert und ein besonderes Interesse an der Verwertung des Grundstücks durch den Insolvenzverwalter hat.

Trotz des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, das Grundstück sofort an den Liegenschaftsfonds herauszugeben. Denn das Recht auf Rückübertragung hat die BIM durch eine „Vormerkung“ im Grundbuch gesichert, die auch der Insolvenzverwalter zu beachten hat. Schließlich verletzt der Insolvenzverwalter fortgesetzt die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten für das Grundstück, die er als gegenwärtiger Besitzer hat. Das Grundstück ist derzeit ungesichert und stellt eine Gefahrenquelle dar.

Unrichtig ist die Behauptung des Insolvenzverwalters: „Im Einvernehmen mit dem Bezirksamt könnte auf dem Gesamtgelände Wohnbebauung, insbesondere sozialer Wohnungsbau in Angriff genommen werden, was Houben dem Rechtsanwalt des Liegenschaftsfonds angeboten hat. Hierauf ist dieser bisher aber noch nicht eingegangen, weswegen aktuell erneut eine Kontaktaufnahme und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel einer zügigen gütlichen Einigung versucht werden.“

Es gibt kein dahingehendes Angebot von Herrn Houben. Herr Houben hat vielmehr am 21.04.2015 die BIM aufgefordert, entweder den Verkauf des Grundstückes durch RA Houben – an wen auch immer, vermutlich an die Finanzierer des Insolvenzverfahrens – zu genehmigen „oder den anhängigen Rechtsstreit zur Entscheidung durch das Kammergericht zu stellen“. Die BIM erwartet, dass der Insolvenzverwalter das Grundstück sofort herausgibt. Parallel wird die BIM das Berufungsverfahren aufnehmen und den Rechtsstreit zur Entscheidung bringen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wurde 2003 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet. Seit dem 1. März 2015 sind die Aufgaben von Liegenschaftsfonds GmbH & Co. KG und BIM zusammengelegt. Im Auftrag des Landes Berlin ist die Gesellschaft für Vermietung, Bewirtschaftung und Verwertung von insgesamt ca. 4.500 landeseigenen Immobilien verantwortlich.




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