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16.04.2014 Vermieter werden gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung nutzen, um Mietpreisbremse abzufedern

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sollen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip eine Erleichterung für Wohnungssuchende bringen. Doch wie werden Vermieter auf diese Regulierungen reagieren? Die Mehrzahl der Vermieter will in Zukunft alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Miete trotzdem zu erhöhen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter 323 Vermietern im Auftrag von ImmobilienScout24.

Comeback der Staffelmietverträge? – Nur für kurze Zeit!

Auf die Frage, wie die Vermieter auf die angekündigte Mietpreisbremse reagieren werden, antwortet mehr als jeder zweite Vermieter (52 Prozent), dass er die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete voll ausschöpfen will. Dazu planen Vermieter beispielsweise verstärkt Staffel- und Indexmietverträge einzusetzen, bei der die Miete kontinuierlich erhöht werden kann. Jeder dritte Vermieter sieht vor, zukünftig diese Art von Mietverträgen zu schließen.

Steffen Groß, Mietrechtsexperte von ImmobilienScout24, kommentiert die Ergebnisse so: „Im Koalitionsvertrag war die Einführung der Mietpreisbremse vereinbart. Änderungen in Bezug auf die Staffelmiete waren nicht vorgesehen. Vermieter hätten daher mit einer Staffelmiete die Mietpreisbremse „abfedern“ können. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass zukünftig jede einzelne Staffel der Mietpreisbremse unterliegt. Staffelmietvereinbarungen, die nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen werden, unterliegen damit vollständig der Mietpreisbremse. Für Mietverträge und Staffelmietvereinbarungen, die vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse abgeschlossen werden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Indexmietvereinbarungen, bei denen Mieterhöhungen abhängig sind vom Preisindex für die Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes, sollen nach aktuellem Stand auch zukünftig unverändert möglich sein.“

Deshalb werden Vermieter noch genauer darauf achten, nur an zahlungskräftige Mieter zu vermieten, um Mietausfälle zu vermeiden (ca. 48 Prozent Zustimmung). Rund jeder zehnte Vermieter wird versuchen, entgangene Mieteinnahmen auf anderem Wege zu erhalten, zum Beispiel durch Forderung einer Abstandzahlung für Einbauküchen oder anderes Inventar. Besonders drastisch: Knapp jeder zehnte will aufgrund der Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr vermieten und die Wohnung lieber gewinnbringend verkaufen.

Vermieters Liebling: kinderlose Paare und Rentner mit hohem Einkommen

Nach welchen Kriterien vergeben Vermieter eine Immobilie, wenn sie grundsätzlich mehrere Interessenten zur Auswahl haben? Ganz klar: Für die meisten Vermieter zählt bei der Auswahl in erster Linie das Einkommen. Alleinerziehende oder Geringverdiener haben kaum eine Chance, eine Wohnung in begehrter Lage zu bekommen. Mehr als zwei Drittel der Vermieter (67 Prozent) wählen den Mieter mit dem höchsten Einkommen. Nur etwa jeder Fünfte sagt, er würde nach Sympathie entscheiden.

Weitere Kriterien bei der Mieterauswahl sind eine positive Schufa-Auskunft (43 Prozent) sowie die Integration in die Hausgemeinschaft (37 Prozent).

Fragt man Vermieter nach der bevorzugten Konstellation von Mietern, so haben Paare ohne Kinder ganz klar den Vorrang. 39 Prozent der Vermieter bevorzugen diese Konstellation, gefolgt von Rentnern oder Singles (jeweils 29 Prozent). Am unbeliebtesten sind Familien mit Kindern (16 Prozent), Alleinerziehende (4 Prozent) sowie WGs (3 Prozent).

Mietpreisbremse wirkungslos, wenn nur Besserverdiener davon profitieren

Diese Ergebnisse belegen, dass sich Vermieter eher für einen DINK-Haushalt (double income, no kids) entscheiden, als für die alleinerziehende Geringverdienerin. Demzufolge wird der gut gemeinte Mietendeckel in den Hot-Spots nur die Mieten von Besserverdienern subventionieren. Haushalte mit geringen Einkommen werden davon nicht profitieren, weil sie gar nicht erst zum Zug kommen.


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