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14.04.2014 WFW berät die KKB AG beim Erwerb eines Onshore-Windparks

Watson, Farley & Williams („WFW“), eine führende internationale Anwaltskanzlei, hat die Schweizer Kraftwerksbetreiberin KKB AG („KKB“) beim Erwerb des Windparks „Selmsdorf III“ von dem Projektentwickler BayWa r.e. rechtlich und steuerlich beraten.

Der Windpark liegt in der Nähe von Lübeck in der Region Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe der Ostsee. Die Anlage besteht aus vier Enercon-Windturbinen mit einer installierten Leistung von insgesamt 9,2 Megawatt und wurde von der BayWa r.e. entwickelt und in Betrieb genommen.

WFW hat KKB bei der Due Diligence sowie der Vertragsverhandlung hinsichtlich des Kaufvertrags rechtlich und steuerlich beraten. Die Akquisition erfolgte im Wege des Erwerbs sämtlicher Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft des Windparks durch eine von der KKB gegründete Ländergesellschaft.

KKB ist eine unabhängige Produzentin von Strom aus erneuerbaren Energien. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Akquisition und auf den Betrieb von Kraftwerken in den Bereichen Wasser-, Wind- und Sonnenenergie in der Schweiz und in ausgewählten Ländern Europas.

Dr. Marcus Bechtel kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir die KKB AG bei ihrem ersten deutschen Windparkprojekt beraten durften. Als einer der Marktführer auf dem Gebiet der Rechtsberatung für Erneuerbare Energien konnten wir KKB umfassend hinsichtlich der Erweiterung ihres Kraftwerksportfolios beraten.“

Das Team von WFW in Hamburg wurde von den Partnern Dr. Marcus Bechtel (Corporate) und Gerrit Bartsch (Tax) geleitet. Unterstützt wurden sie dabei durch den Partner Michael-Alexander Rojnic (Real Estate) und die Associates Carolin Woggon (Corporate) und Alexander Schroer (Real Estate).



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