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07.04.2014 LEG Immobilien AG begibt Wandelanleihe über rund 300 Mio. Euro

Der Vorstand der LEG Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht-nachrangige, unbesicherte Wandelanleihen mit einer Laufzeit bis 2021 und einem Gesamtnennbetrag von rund 300 Millionen Euro zu begeben. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG sind ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen sind in neue beziehungsweise bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar.

Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die LEG, ihre Finanzierungsquellen weiter zu diversifizieren und damit ihr Finanzprofil zu stärken. Der Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird den finanziellen Handlungsspielraum der LEG erweitern und die Beschleunigung der nachhaltigen Wachstumsstrategie der LEG unterstützen.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7,2 Jahren und werden zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 0,125 Prozent und 0,875 Prozent liegen und halbjährlich nachträglich zahlbar sein. Die Wandlungsprämie wird zwischen 30 Prozent und 35 Prozent über dem Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen entspricht. Die Preisfestsetzung wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens ermittelt, die Lieferung gegen Zahlung (Settlement) erfolgt voraussichtlich am 10. April 2014.

Entsprechend der Emissionsbedingungen ist die LEG berechtigt, die gesamten Wandelschuldverschreibungen am oder nach dem 22. Juli 2019 zu ihrem festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, sofern der Wert der zugrundeliegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum hinweg 130 Prozent über dem Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung liegt. Die Anleihegläubiger werden das Recht haben, eine vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen am 1. Juli 2019 zu verlangen.

Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln, soweit sich die LEG nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Barausgleichszahlung entscheidet.

Die LEG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines Monats nach dem Settlement der Wandelschuldverschreibungen zu beantragen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Italien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten.
Die LEG wird sich vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen zu einem 3-monatigen Lock-up verpflichten.

BofA Merrill Lynch, Deutsche Bank AG, Frankfurt und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Emission als Joint Bookrunner.


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