DEAL-MAGAZIN (10/2017, DEAL-Magazin)

Thema der Woche

Grundsteuer verfassungswidrig: Nur Südländermodell kommt in Frage

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen – andernfalls dürften die aktuellen Regeln nicht mehr angewendet werden.

„Bei dieser kurzen Frist kommt nur das Südländermodell als Bemessungsgrundlage in Frage“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Zudem haben sich bereits namhafte Landesminister dafür ausgesprochen und durch Proberechnungen auf die drohende Kostenexplosion und die soziale Unverträglichkeit beim vom Bundesrat eingebrachten Kostenwertmodell aufmerksam gemacht.“

„Das Südländermodell wäre schneller administrierbar als das Kostenwertmodell“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Aufgrund der reinen Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage wäre dieses zudem weniger streitanfällig. Auch ein automatischer Erhöhungsmechanismus wäre im Vergleich zum Kostenwertmodell beim Südländermodell ausgeschlossen, da eine regelmäßige Aktualisierung der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen ist.“



Facts:
Foto: Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss
Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!