15.11.2013 Vorläufiger Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss für PROSAVUS
Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 14.11.2013, Az.: 532IN2258/13 für die PROSAVUS AG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte, geschäftsansässig Caspar-David-Friedrich-Straße 6 in 01219 Dresden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Interessen der Gläubiger werden durch einen vorläufigen Gläubigerausschuss gewahrt, der ebenfalls vom Amtsgericht Dresden bestellt wurde.
Die Interessen der Gläubiger werden durch einen vorläufigen Gläubigerausschuss gewahrt, der ebenfalls vom Amtsgericht Dresden bestellt wurde.